Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundeschule Lobos

 

  1. Es können nur Hunde teilnehmen, die über einen vollen (bei Welpen: altersangemessenen) Impfschutz verfügen.
  1. Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein.
  1. Die Hundeschule Lobos behält sich vor, den Unterricht nach eigenem Ermessen abzubrechen. Die Unterrichtsgebühr wird in diesen Fällen anteilig zurück erstattet.
  1. Nach Abschluss des Ausbildungsvertrages ist der/die Teilnehmer/in zur Zahlung der vollen Kursgebühr verpflichtet, auch wenn er die Ausbildung vorzeitig beendet, es sei denn, er hat für die vorzeitige Beendigung der Ausbildung einen wichtigen Grund. Ein Nachweis für den wichtigen Grund ist vom Teilnehmer unverzüglich zu erbringen. In diesem Fall erfolgt eine anteilige Erstattung der Kursgebühr.
  1. Ortswechsel behält sich die Hundeschule Lobos vor.
  1. Die Unterrichtsgebühr ist bar, ohne Abzug, nach der Unterrichtsstunde zu bezahlen. Bei Buchung eines Unterrichtpaketes wird dieses komplett nach der ersten Unterrichtsstunde bezahlt. Dies kann bar oder per Überweisung geschehen.
  1. Die Trainer behalten sich vor, in dringenden Fällen Unterrichtsstunden abzusagen. In diesen Fällen wird der Unterricht selbstverständlich nachgeholt.
  1. Bei Anfahrten wird ab einer Entfernung von 10 Kilometern ein Kilometergeld in Höhe von 0,50 € pro gefahrenem Kilometer berechnet.
  1. Die Hundeschule Lobos übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit der innerhalb der Veranstaltung vermittelten Kenntnisse, versichert jedoch, diese nach bestem Wissen und Gewissen zu vermitteln. Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg in erster Linie von dem/der Teilnehmer/in abhängt.
  1. Die Teilnahme oder der Besuch der Trainings- und Beratungsstunden der Hundeschule Lobos erfolgt auf eigenes Risiko. Der/die Teilnehmer/in haftet für die von sich und seinem/ihrem Hund verursachten Schäden. Dies gilt auch für mitgebrachte Personen und (Kunden-)Hunde.
  1. Kinder unter 16 Jahren können nur in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten einen Kurs belegen.
  1. Eine Trainingseinheit umfasst 60 Minuten. Die 5er-Karten sind für die Dauer von 6 Monaten gültig (ab der ersten eingelösten Stunde).
  1. Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegenüber der Hundeschule Lobos, gleich aus welchem Rechtsgrund, bestehen nicht. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht in Fällen grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes des Kursleiters.
  1. Jegliche Begleitpersonen sind durch den/die Teilnehmer/in von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen.
  1. Sollten einzelne Klauseln der Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, so bleiben die restlichen Bestandteile der Geschäftsbedingungen hiervon unberührt.

 

Ergänzende Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen der Hundeschule Lobos (wie Seminare, Workshops, Sonderaktionen u.a.)

Maßgeblich für die Veranstaltung sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hundeschule Lobos, auf die wir an dieser Stelle ausdrücklich verweisen. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind ergänzend gültig.

  • 1. Veranstalter

Als Veranstalter tritt die Hundeschule Lobos, Thomas Kleinbongard auf.

  • 2 Leistungserbringung

Der Umfang der Leistung ergibt sich aus der Beschreibung der jeweiligen Veranstaltung. Zusätzlich gelten die in den Anmeldebestätigungen gemachten Angaben. Aktuelle Veränderungen oder Erkenntnisse bezüglich der Veranstaltung können durch den Veranstalter in die Veranstaltung integriert werden und die Inhalte der Veranstaltung verändern. Der Teilnehmer erklärt hierzu sein ausdrückliches Einverständnis. Beanstandungen bezüglich der Veranstaltung sind unmittelbar nach bekannt werden durch den Teilnehmer an den Veranstalter zu melden. Erfolgt diese Meldung nicht unmittelbar, verfällt der Anspruch auf Geltendmachung.

  • 3 Vertragsverhältnis / Weisungsrecht

Das Vertragsverhältnis kommt durch schriftliche Anmeldung des Teilnehmers, als verbindliche Absichtserklärung und durch Bestätigung in Form einer Anmeldebestätigung durch den Veranstalter zustande.

  • 4 Fälligkeit und Zahlung der Veranstaltungsgebühr

Die Fälligkeit und Zahlungsform der Veranstaltungsgebühr ergibt sich aus der jeweiligen Teilnahmebestätigung. 

  • 5 Rücktritt
  • 5.1 Rücktritt durch den Veranstalter

Der Veranstalter hat das Recht, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Gründe höherer Gewalt sowie Krankheit oder Unfall dies erforderlich machen, wenn der Teilnehmer sich vertragswidrig verhält oder seine Anwesenheit Dritte gefährdet. Der Veranstalter hat weiterhin das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Veranstaltung aufgrund zu geringer Nachfrage nicht stattfindet oder wenn der oder die Referent/in zum Veranstaltungstermin verhindert ist. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden im Falle des Rücktritts durch den Veranstalter zurückerstattet, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

  • 5.2 Rücktritt durch den Teilnehmer

Der Teilnehmer kann zu jedem Zeitpunkt vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn in schriftlicher Form von dem Vertrag zurücktreten.

  • 6 Unwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so hat dies nicht zur Folge, dass der gesamte Vertrag unwirksam ist. Die unwirksame Bestimmung ist in eine wirksame umzudeuten, die der unwirksamen möglichst nahe kommt.

AGB Stand 2021-03

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